Die Organisation von Unternehmen ist ähnlich der persönlichen Freiheit der natürlichen Person frei und nur an die Vorgaben der Gesetze und Rechtsprechung gebunden. Für den Fall eines Nichtbeachtens dieser Vorgaben, greift die Organisationshaftung für Organisationsfehler.
Diese "Mindestanforderungen" - sie finden ihren Niederschlag im Wesentlichen in der Rechtsprechung zum Organisationsverschulden (siehe Organisationsverschulden-Beratung) - müssen jedoch zwingend eingehalten werden.
Organisationsfehler führen stets zu - mehr oder minder - schwerwiegenden Folgen. Sie begründen eine mögliche Haftung des Unternehmens ebenso wie eine denkbare persönliche Haftung der verantwortlichen Mitarbeiter des Unternehmens, dies im Zivil- und Strafrecht.
Die Organisationshaftung ist nur ein Aspekt der sogenannten "gerichtsfesten" Organisation, diese umfaßt die Erfüllung aller rechtlichen und gesetzlichen Anforderungen durch eine gute Organisation und deren Dokumentation - realisiert durch ein Integriertes Management System.
Dies sind die allgemeinen Organisationspflichten, die man nachweisen können muß im Wege der Beweislastumkehr bei Organisationshaftung.
Von Ebene zu Ebene, vom Organ bis zur untersten Anweisungsebene.
Nachweis von sorgfältiger
als betriebliches Organisationsverschulden
und
als körperschaftliches Organisationsverschulden
man muß genügend Organisation nachweisen
z.B.
Rechtsgrundlagen dazu sind §§ 823, 831, 31 BGB. Man beachte als Führungskraft aber auch den § 130 OWiG mit seinem Bußgeld von bis zu 1.000.000,- DM für z.B. mangelnde Aufsicht.
Bei jeder Organisationsänderung, egal aus welchen Gesichtspunkten, z.B. Shareholder-Value-Orientierung, Lean-Management etc., müssen daher die einschränkenden Randbedingungen der Organisationshaftung beachtet werden.
Die Organisationshaftung sollte durch die Einführung einer "gerichtsfesten" Organisation präventiv vermieden werden, diese ist dokumentiert in einem Integrierten Management System, welches wiederum durch Kombi-Audits ständig und kontinuierlich verbessert wird.
Weiterführende Literatur dazu: